Wirtschaftsmediation: Beratung und Beauftragung
Nach einem Vorgespräch über generelle Aspekte mit Beteiligten
schätzen Auftraggeber und Ihr Mediator ab ob das Thema mit
einer Mediation gelöst werden kann. Details bleiben dem eigentlichen
Verfahren vorbehalten. Die notwendigen Teilnehmer werden vorgeschlagen
und geklärt ob sie bereit sind mitzuarbeiten. Nicht vom Thema
direkt Betroffene mit Verantwortung für die Umsetzung sollen
zum gegebenen Zeitpunkt teilnehmen.
In einem Mediationsvertrag mit dem Auftraggeber werden dann die
Ziele und damit auch das Ende des Verfahrens, die Termine, die grundsätzlichen
Regeln und das Honorar vereinbart.
Durchführung
Das Verfahren der Mediation hat folgende Gliederung
Generelle Information über das Verfahren und die Gesprächsregeln
Wechselseitge Problemdefinition
Sammlung der für eine Lösung notwendigen Themen
Klärung der sich daraus ergebenden Interessen
Entwickeln von Lösungsoptionen und deren Bewertung
Formulierung der Lösungsvereinbarung
Gemeinsame Überprüfung der Haltbarkeit der Vereinbarung
Alternativen zur Konsensfindung
Ihr Berater wird abhängig vom Grad der Eskalation auch andere
Verfahren, wie Moderation, strukturiertes Zielcoaching, Pendelmediation,
vorschlagen und nach Auftrag durchführen. |