Wirtschaftsmediation: Beratung und Beauftragung

Nach einem Vorgespräch über generelle Aspekte mit Beteiligten schätzen Auftraggeber und Ihr Mediator ab ob das Thema mit einer Mediation gelöst werden kann. Details bleiben dem eigentlichen Verfahren vorbehalten. Die notwendigen Teilnehmer werden vorgeschlagen und geklärt ob sie bereit sind mitzuarbeiten. Nicht vom Thema direkt Betroffene mit Verantwortung für die Umsetzung sollen zum gegebenen Zeitpunkt teilnehmen.

In einem Mediationsvertrag mit dem Auftraggeber werden dann die Ziele und damit auch das Ende des Verfahrens, die Termine, die grundsätzlichen Regeln und das Honorar vereinbart.

Durchführung

Das Verfahren der Mediation hat folgende Gliederung

Generelle Information über das Verfahren und die Gesprächsregeln
Wechselseitge Problemdefinition
Sammlung der für eine Lösung notwendigen Themen
Klärung der sich daraus ergebenden Interessen
Entwickeln von Lösungsoptionen und deren Bewertung
Formulierung der Lösungsvereinbarung
Gemeinsame Überprüfung der Haltbarkeit der Vereinbarung

Alternativen zur Konsensfindung

Ihr Berater wird abhängig vom Grad der Eskalation auch andere Verfahren, wie Moderation, strukturiertes Zielcoaching, Pendelmediation, vorschlagen und nach Auftrag durchführen.

Beratung/Ablauf  
Mediation und Wirtschaft: Produkte/Honorar Konfliktkosten Anwendungsgebiete