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MEDIATION IM PRIVATEN
LEBENSBEREICH Nachlassregelungen, Nachbarschaftsdifferenzen, Differenzen aus Privatverträgen, Klärung von Problemen mit Grundstücks- und Mietverträgen, Schwierigkeiten in der Abwicklung von Kaufverträgen oder bei Durchführung von beauftragten Bauleistungen oder Leistungen von Handwerkern, Unternehmensübergänge in Familienbetrieben sind nur einige Beispiele bei denen die Mediation bestens geeignet und bewährt ist um einen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen herbeizuführen. Mediation wird auch bei der Abwicklung von Scheidungsverfahren und in Schulen erfolgreich angewendet. In einem kostenlosen Vorgespräch mit zumindest einem der Beteiligten und/oder dem Auftrageber wird von Ihrem Mediator eingeschätzt ob die Thematik mit einer Mediation einer Lösung zugeführt werden kann. Dabei werden nur generelle Aspekte besprochen, die Behandlung der Details bleibt der eigentlichen Mediation vorbehalten. Danach werden die notwendigen Teilnehmer vorgeschlagen und geklärt ob sie mitarbeiten wollen. In einem Mediationsvertrag mit dem Auftraggeber werden dann die Ziele und damit auch das Ende des Verfahrens, die Teilnehmer, die Termine, die grundsätzlichen Regeln und das Honorar vereinbart. Nehmen Sie bitte im konkreten Bedarfsfall mit Ihrem Mediator Kontakt auf und besprechen Sie mit Ihm die Einsatzmöglichkeit, er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet! |
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