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WAS IST MEDIATION? Alle Beteiligten entwickeln gemeinsam und eigenverantwortlich eine für sie passende zukunftsorientierte Lösung. Die wechselseitige Anerkennung von Interessen und emotionalen Bedürfnissen unterstützt diesen Prozess. Die Mediatoren tragen dabei die Verantwortung für die Gesprächsführung und den Ablauf. Es gelten folgende Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht die Mediation abzubrechen.
Der Gesetzgeber hat durch das Zivilirechts - Mediations- Gesetz (ZivMediatG) einen gesicherten rechtlichen Rahmen geschaffen und damit die Wirksamkeit und Verbreitung des Verfahrens bestätigt. Das seit 1. Mai 2004 geltende Gesetz schuf den Begriff der "Eingetragenen Mediatoren" die in einer vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste erfasst sind und sichert deren notwendige fachliche Qualifikation und Ausbildung. Das ZivMediatG definiert die Pflichten der Mediatoren, insbesondere für Verschwiegenheit und Vertraulichkeit und im § 22 die Hemmung von Fristen der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Mediatoren sind ebenso wie Anwälte von der Verpflichtung zur Zeugenaussage
in Zivil- und Strafprozessen entbunden.
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