WAS IST MEDIATION?

Alle Beteiligten entwickeln gemeinsam und eigenverantwortlich eine für sie passende zukunftsorientierte Lösung. Die wechselseitige Anerkennung von Interessen und emotionalen Bedürfnissen unterstützt diesen Prozess. Die Mediatoren tragen dabei die Verantwortung für die Gesprächsführung und den Ablauf. Es gelten folgende Voraussetzungen

Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit
Freiwillige Teilnahme
Gesprächskultur mit Respekt und Toleranz
Fairness.

Offenheit im Verfahren
Vertraulichkeit nach Außen
Kompetenz für Entscheidungen

Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht die Mediation abzubrechen.


RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Gesetzgeber hat durch das Zivilirechts - Mediations- Gesetz (ZivMediatG) einen gesicherten rechtlichen Rahmen geschaffen und damit die Wirksamkeit und Verbreitung des Verfahrens bestätigt. Das seit 1. Mai 2004 geltende Gesetz schuf den Begriff der "Eingetragenen Mediatoren" die in einer vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste erfasst sind und sichert deren notwendige fachliche Qualifikation und Ausbildung.

Das ZivMediatG definiert die Pflichten der Mediatoren, insbesondere für Verschwiegenheit und Vertraulichkeit und im § 22 die Hemmung von Fristen der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Mediatoren sind ebenso wie Anwälte von der Verpflichtung zur Zeugenaussage in Zivil- und Strafprozessen entbunden.